Bundesgerichte

Bild: Thomas Steg / Wikimedia Commons / CC BY 2.0 – Erbgroßherzoglichen Palais Hauptgebäude

Die Stellung des Bundesgerichtshofs im Gerichtssystem

Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diesen sogenannten ordentlichen Gerichten ist die Zivil- und Strafrechtspflege übertragen. In ihrem Bereich sind etwa 75 Prozent der Richter in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte gehören aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Organisationshoheit der Bundesländer. Der Bundesgerichtshof ist hingegen ein Gericht auf Bundesebene. Er untersteht organisatorisch dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch vier weitere Gerichtszweige: die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Auch hier bildet jeweils ein oberster Gerichtshof des Bundes die höchste Instanz: das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, der Bundesfinanzhof (BFH) in München, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind organisatorisch und personell voneinander unabhängig. Um die Einheitlichkeit ihrer Rechtsprechung zu gewährleisten, gibt es einen Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er entscheidet, wenn ein Senat eines obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines Senats eines anderen obersten Gerichtshofs abweichen will. Der Sitz des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Eine Sonderstellung in der deutschen Gerichtslandschaft nimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein, das seinen Sitz ebenfalls in Karlsruhe hat. Ihm obliegt die Aufgabe, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Es überprüft im Rahmen von Normenkontrollverfahren Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen. Das häufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde. Jeder Bürger kann Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er sich durch eine staatliche Maßnahme in Grundrechten verletzt glaubt; unter anderem kann sich die Verfassungsbeschwerde gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen wenden.

Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist zuständig für die Auslegung von Unionsrecht. Nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (ehemals Art. 234 Abs. 3 EGV) muss der Bundesgerichtshof dem EuGH entscheidungsrelevante Zweifelsfragen insbesondere zur Auslegung der Europäischen Verträge zur Vorabentscheidung vorlegen.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kann zur Durchsetzung der in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 verankerten Rechte angerufen werden.

Aufgaben des Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates. Originaltext Bundesverfassungsgericht.

Das Verhalten der SPD Parteiführung nach der Bundestagswahl 2017, die gewählten Volksvertreter der SPD in ein Parteimitbestimmungsverfahren zu zwingen um den Koalitionsverhandlungen einen sozialdemokratischen Anstrich zu geben, ist in meinen Augen verfassungswidrig, weil es im GG nicht vorgesehen ist. Schließlich dürfen die politischen Parteien nur mitmachen, das Volk unterstützen. Nach der Wahl sind die gewählten SPD Abgeordneten absolut frei in ihrer Entscheidung und auch noch keiner Fraktionsdisziplin unterworfen (Argumentation des Gerichts vor vier Jahren), weil es die Fraktion und Regierung noch nicht gibt. Hier die Antwort des Verfassungsgericht.

Abschrift

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 2 BvR 200/18 –

In dem Verfahren über

die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Lothar   S t r e n g e , Stuhrer Landstraße 47 b, 28816 Stuhr,

gegen das geplante SPD-Parteientscheidungsverfahren zur Mitbestimmung von einfachen Parteimitgliedern bei den Koalitionsverhandlungen der SPD

u n d     Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hermanns, den Richter Müller

und die Richterin Langenfeld

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 6. Februar 2018 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

             Hermanns                              Müller                   Langenfeld

Interessant ist, das Gericht gibt mir eine fadenscheinige Begründung, warum nicht angenommen. Wir haben hier in Deutschland ein Problem. Unsere Richter sprechen immer im Namen des Volkes, nur das Volk wurde nie gefragt. Nur SPD Mitglieder entscheiden nach der Wahl was in die Koalitionsverhandlungen geschrieben wird. Das ist aber etwas völlig anderes, was in den Wahlprogrammen stand, weshalb eben auch nur 20,5 Prozent der Wähler die SPD gewählt haben. Das hat mit Demokratie nichts zu tun, das ist Parteienwillkür und gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

GG Artikel 21 Parteien

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2Ihre Gründung ist frei. 3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Hiermit wird eindeutig gesagt, die Parteien dürfen mitmachen, nicht alles bestimmen. Dieses müssen wir schleunigst ändern, denn bisher hat das Volk, seit 1948, nichts zu sagen.

Es muss ein Systemwandel stattfinden. Zuerst muss klargestellt werden, nur das Volk entscheidet die großen Themen der Gesellschaft. Egal welches große Thema ansteht, nicht die Richter entscheiden wie wir mit mindestens 2/3 Mehrheit über ein neues Finanzsystem, Sozialwohnungen, Migration, Finanzierung Europa, die 1. Rentenpolitik, die 2. Rentenpolitik (meine Vorschläge Volksaktie), Bekämpfung Schwerstkriminalität, zu entscheiden haben, wir alleine entscheiden und die Richter dürfen dann auf dieser Basis alle zukünftigen Probleme in der Gesellschaft lösen.

Es müssen Grundprinzipien entschieden werden, auf der Basis arbeiten Richter und Anwälte in Deutschland. Wir müssen es vermeiden, viele überflüssige Streitigkeite vor Gericht auszutragen, das ist hochgradiger Schwachsinn, wir wissen es alle. Viele Bundesbürger müssen lernen, zuzuhören, überlegen ob es der Sache dient, das heißt dem Staat ud der Allgemeinheit dient, nicht ihm selbst. Damit ist nicht gemeint, das ein Bundesbürger seine berechtigten Forderungen in einer Betrugssache zurück nimmt, im Gegenteil, ein Meditation/Vermittlungsgespräch eines Einzelrichters oder einer anderen Vermittlungsperson kann schon vieles bewirken. Wer wie bisher die Gerichte beschäftigt nur aus Spaß an der Sache, wird demnächst viel Vermögen einbüßen, weil er die Staatsverluste auch ausgleichen muss.

Grundprinzipien heißt: Ein Richter wie ein Anwalt arbeiten im Dunstkreis des Rechtsberatungs-gesetzes, das heißt, sie arbeiten noch unter Hitlers Gedankengut!!! Das ist unethisch, unmoralisch, eigentlich mafios, wir sollten es schleunigst ändern, sonst wird es nichts mit einer ehrlichen Demokratie. Sie haben Privlegien, die sonst niemand in Deutschland hat. Sie bestimmen was richtig und falsch ist ohne uns zu fragen, alle als Volk von 82 500 000 + 2 bis 5 Millionen Illegale aus aller Welt.

Idee zwischendurch.

Eine Volkszählung ist angebracht, eine Volkszählung besonderer Art, die nicht alle Bundesbürger erfordert, sondern nur eine „Stichprobenwahl“ wie ich sie nenne.

Offizielle Zähler, Polizisten mit Spezialausweis, Behördenvertreter des Meldeamtes, von uns allen eingesetzt, Gewerkschaftsvertreter mit besonderer Befugnis von uns, Mittelstandsvertreter ohne Parteiausweis, und noch andere zu nennende Zähler, bekommen einen Spezialausweis verbunden mit einer Videokamera, die alle nach unserem Muster über zwei Jahre Passanten auf der Straße ansprechen und um den Ausweis bitten dürfen. Schon bei ansprechen der Person wird ein Videobild gemacht, welches augenblicklich an eine regionale Zentrale übertragen wird.

Jeder Bundesbürger wurde die letzten Monate informiert, dass in den nächsten zwei Jahren eine Vokszählung stattfindet und jeder verpflichtet ist, mitzumachen. Es werden in diesen zwei Jahtren nicht alle 82 000 000 Bundesbürger angesprochen, sondern nur ca. 5 Millionen. Damit haben wir einen ziemlich genauen Überblick, wer sich alles hier in Deutschland tummelt.

Zurück zu den Prinzipien.

Wir brauchen in der deutschen Justiz, ebenso in der Verwaltung, ein Prinzip der Kostenvermeidung. Es ist verboten, richterliche Resourcen, Staatsgelder, zu verschwenden. Damit ist gemeint, wenn ein Bundesbürger, Vermieter, denkt, er kann Geld aus einem Problem rausholen, weil die Gegenseite sich nicht wehren kann, frühzeitige Mietvertragskündigung, Räumung der Wohnung ohne Ende des Mietvertrages abzuwarten, etc., hat schon verloren, weil der Richter das falsche Prnizip erkennt oder vermutet. Er darf das Problem abgeben, Meditationauftrag nennen wir das demnächst. Eine empfehlung ist auch dabei, muss dabei sein. Wir wollen doch wissen, was der Richter denkt.

Prinzip für den Anwalt.

Ein Anwalt sollte wissen, ob die Gegenseite, der er Geld abnehmen will, auch Schuld hat, oder ob der eigene Mandant nicht zur arabischen Mafia gehört oder sonst ein Geldeintreiber ist. Ich übertreibe absichtlich, wie Sie merken. Ein Anwalt, wie auch der Richter haben zu prüfen, wie sehen sie die Prinzipien erfüllt, wo können wir Steuergelder sparen, wo ist ein Gerichtsverfahren total überfüssig, wo gibt es berechtigte, bewiesene Zweifel.

Nächstes Prinzip.

Alle Richter und Anwälte haben massive fachliche Defizite, egal um welches Thema/Problem es geht. Ein Richter oder Anwalt sollte vor dem ersten Gerichtstermin eine Ahnung haben, fachlich eine Ahnung haben, worum es wirklich geht. Er sollte wissen, wie man eine Bilanz liest, wo die Fehler liegen, wenn sie nicht zu kompliziert ist. Hat er überhaupt keine Ahnung was eine Bilanz ist, sollte er Handwerker werden, da lernt man am meisten. Da wir das alle wissen, schon seit Jahrzehnten, sollten wir diesem Umstand unsere ganze Aufmerksamkeit schenken, es lohnt sich für alle, ob privat oder geschäftlich.

Ich weiß jetzt schon, wenn dieses Thema veröffentlicht wird, bekommen wir tausende gute Vorschläge, wie wir dieses Problem für immer lösen. Jeder hat sich schon mal geärgert über die Defizite seines Gegenübers. Ob es der Chef ist oder der Amtsrichter, man verliert immer, weil der Gegenüber die Macht hat, nicht das Wissen. So zum Beispiel beginnen falsche Gerichtsurteile oder die Pleite einer Firma. Es ist leicht zu ändern, wir müssen nur alle echte Kritik erlauben, und das fällt schwer.

Ich werde eine von mir allein geführte Beratungsseite auf meinen Homepages installieren. Jeder der wirkliche Probleme hat, kann mich kontaktieren, egal ob privat oder Geschäftsmann. Ob kurz vor der Pleite, Privatinsolvenz oder Geschäftsinsolvenz, egal, mit meiner Lebenserfahrung kann ich vielen helfen, weil ich nicht nur gute Tipps zu vergeben habe, sondern auch Geld von einem amerikanischen Freund, der schon so manchen Zeitgenossen die letzten Jahre vor der Pleite gerettet hat. Allerdings sagt seine Frau, ohne Konzept, er hat zuviel verschenkt an Leute, die ihn ausnutzten, weil er ihre betrügerische Technik, schauspielerische Mimik, nicht erkannte.

Er ist ein Vollzeitphilantroph, 12 Milliarden Dollar schwer. Ich versprach ihm eine kleine Unsterblichkeit wenn wir einige Dinge zusammen machen, weil er selbst nicht die Ideen dazu hat. die US-amerikanische Gesellschaft durchlebt seit Trump schwere Zeiten, weil er als Milliardär seinen Wählern Versprechungen macht, die er nicht halten kann. Trump ist nicht besonders intelligent, er hat aber noch trotzdem alle Möglichkeiten, wen er erkennt, er muss nur von seinen 6 Milliarden Vermögen 2 ausgeben, gezielt verschenken, dann kann er noch so viele strategische Fehler machen, er wird nie als ewiger Depp enden. Jetzt ist es noch möglich, es zu ändern, aber er ist zu blöd die Wirklichkeit zu erkennen, weil auch seine Berater fast alle Schrott sind.

Letztendlich wollen wir nur eines, glücklich sterben. Denn ob Gott, die Schöpfung, uns aufnimmt ohne der Menschheit auch nur einmal gedient, nicht nur ausgebeutet zu haben, egal wie groß unser Geschäft war oder ist, ist höchst zweifelhaft. Was überhaupt nicht funktioniert ist Gott aus religiösen zu dienen, das wird ei Schöpfung nie zulassen, wei Einstein schon sagte: „Gott würfelt nicht.“

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Lothar Strenge Stuhrer Landstraße 47b 28816 Stuhr

Einschreiben

An das

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

10. Januar 2019

Eilantrag!

Verfassungsbeschwerde

Ich, Lothar Strenge, beantrage das momentane deutsche Wahlsystem generell, also Gemeindewahlen, Kreistagswahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, auch die Europawahl für verfassungswidrig zu erklären, weil dem Bundesbürger im Grundgesetz, Artikel 20, (2) die politische regierende Macht zugesagt wird: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Also die Staatsmacht uns Bürgern auch zusteht, das Regieren aber ausschließlich von den politischen Parteien ausgeführt wird, obwohl in Artikel 21 GG ausdrücklich steht: (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.

Wohlgemerkt „mit-“(mitarbeiten), mehr nicht, die Parteien sollten also nicht ausschließlich die Macht haben, was aber seit 1949 grundgesetzwidrig durch die ausschließliche Macht der Parteien so gehandhabt wird. Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht zielt nur auf eine parlamentarische Vertretung der angemeldeten Parteien möglichst entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen hin. Das Verfassungsgericht konnte damals nicht einschreiten, weil es – wie bekannt, erst im September 1951 gegründet wurde.

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Da aber das damals gegründete Verfassungsgericht sich erst einmal finden musste, sich sicherlich auch keiner der Richter das Grundgesetz wirklich intensiv durchlas und die einzelnen Artikel hinterfragte auf die Wirkungsweise einzelner Artikel und Sätze, ist es so geblieben wie es damals war und heute noch ist.

Da alle bisherigen und jetzigen Bundesrichter noch nie auf den Gedanken gekommen sind, dass etwas faul ist in unserer „Parteien- und Richterrepublik“, wie die deutsche Presse schon vor vielen Jahren schrieb, müssen wir endlich selbst für eine fortschrittliche deutsche Demokratie sorgen und uns alle zusammen ein neues Weltbild für unser Wahlsystem mit neuem Wahlrecht erarbeiten. Mit seiner Wahlstimme schwört der Wähler dann gleichzeitig auf das bestehende Grundgesetz. Die Beschwörungsformel muss noch erarbeitet werden, steht aber ganz oben auf dem Stimmzettel. Muslime werden Schwierigkeiten haben zu schwören. Das ist das erste Abstimmungskreuz, was der Wähler macht. Anschließend wählt er nur noch den Kandidaten, Parteien werden ab 2025/30 nicht mehr gewählt, sie sind abgeschafft. Die geheime Wahl ebenso. Jeder Stimmzettel hat Namen und Adresse.

Jutta Limbach: „Die Drohung, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, gehört zum Waffenarsenal der Politik.“ Sobald sich eine Partei dabei als Verlierer sehe, werde von einer „Wilderei des Gerichts in der Politik“ gesprochen. „Dabei muss das Gericht, das anderen Verfassungsorganen Grenzen setzt, über den Bereich seiner Zuständigkeit sorgfältig urteilen“, so Limbach weiter.

Alle Bundesgerichte, einschließlich des Verfassungsgerichts, haben nur eine Existenzberechtigung. Bei jedem Urteil, welches Sie aussprechen, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, dürfen Sie so wenig wie möglich benachteiligte Bundesbürger zurücklassen (je nach Einzelfall). Wobei die Anzahl der Zurückgelassenen eindeutig feststehen muss. Bei 82,5 Millionen Bundesbürgern (61,6 Mio. Wähler 2017) darf es nur zwei oder drei Millionen Benachteiligte geben. Diese Beurteilung muss aber auch erst vom Volk entschieden sein, ein Urteil der Richter die aus sich heraus entscheiden, ist in der Zukunft und nach meiner Interpretation von „Nachhaltiger-Demokratie“ keine Entscheidung „im Namen des Volkes.“

Dass die Rundfunkgebühr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit den Richtern Kirchhof, Eichberger, Masing, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ mit Urteilsverkündung des ersten Senats am 18. Juli 2018 eindeutig bewiesen, wenn sie auch einen Text verkündeten, der fern von Gut und Böse ist, er ist schlichtweg Blödsinn. Es gibt nur eine gerechte Art die Kosten der ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu begleichen – aus den laufenden Steuereinnahmen.

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Weil dann alle Bundesbürger betroffen sind, auf irgendeine Art. Auch die minderbemittelten Bundesbürger, Hartz IV Empfänger oder die die keine Einkommenssteuer zahlen – durch die Umsatzsteuer auf Konsum. Prozentual zahlen sie dann sogar mehr als der vermögende Haushalt.

Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden, sagen die Bundesrichter selbst.

Mit diesem Satz widersprechen Sie sich selbst, denn jeder Bundesbürger der sich bei SIXT ein Auto mietet, trägt auch die Rundfunkgebühren die SIXT zahlt, weil SIXT die Rundfunkgebühren in die Kostenkalkulation einfließen lässt. Ebenso ist es bei Hotels oder Supermärkten (Netto), die ihre Rundfunkgebühren auf den Endpreis der Konsumartikel oder der Zimmervermietung draufschlagen. Wir als Konsumenten zahlen also doppelt, was eigentlich nicht sein darf, ein Beitragsschuldner darf nicht mehrfach zur Kostendeckung herangezogen werden. Das ist mafiose Geldbesorgung, mehr nicht.

Alle Firmen sollten grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreit sein, weil es keine Berechtigung gibt sie zur Zahlung zu verpflichten. Mafiose Geldbesorgung. Alle Menschen die dort beschäftigt sind oder sich dort aufhalten, zahlen schon offiziell den Rundfunkbeitrag als Haushaltsmitglied. Bestätigung letztes Urteil 2018.

Das Statistische Bundesamt gibt an, 2017 betrug die Anzahl der Ehepaare ohne Kinder 9 695 000. (Gesamtzahl der Haushalte 41,3 Mio. x 17,50 Euro = 7.225.500.000 Euro). Die Hälfte dieser Paare zahlt keine Rundfunkgebühr, also über 4,8 Millionen Bundesbürger. Einzelhaushalte, also Ledige, Geschiedene, alleinstehende Rentner, zahlen alle. 2017 gab es 17.263.000 Einpersonenhaushalte laut Statista. Wo ist da die Gerechtigkeit? – „liebe“ Verfassungsrichter. Nur die Hälfte der Erwachsenen zahlen die Rundfunkgebühr, die andere Hälfte kommt davon. Wie unfähig darf ein Bundesrichter sein, um diese Umstände für gerecht zu halten?

Deshalb verstehe ich das Verfassungsgericht auch nicht, wenn es die täglichen Vergehen der Presse ignoriert, wenn Art. 1 und Art. 2 missachtet werden, weil Bürger lächerlich gemacht werden, nur weil eine Frau mit Familiennamen Loch heißt und von Raab im Fernsehen (ProSieben) vor Jahren lächerlich gemacht wurde. Es hätte einen Aufschrei unter allen Bundesrichtern geben müssen und ein Schmerzensgeld von 10 Mio. Euro, wie auch eine Strafe von 10 Mio. Euro! Was ist wirklich passiert? – nichts. Eine Staatsanwaltschaft hätte sofort ermitteln müssen. Es wird dann immer das Recht der Öffentlichkeit auf Information genannt, von der Presse wie auch von den BGHs oder dem Verfassungsgericht.

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Dabei sind es nur blanke Beleidigungen, die die Medien meistens aussprechen, veröffentlichen, um ihre vielen täglichen leeren Seiten oder Fernsehminuten, zu füllen. Was Privatsphäre ist, wird von der Presse als Individualsphäre erklärt und schon sind die Seiten voll.  

Ich beantrage außerdem, vorläufig die Parteientscheidungsverfahren, Mitbestimmung von einfachen Parteimitgliedern bei Koalitionsverhandlungen, z.B. im Frühjahr 2018 bei der SPD für verfassungswidrig zu erklären und sofort zu verbieten, weil das gesamte Verfahren, Procedere, verschiedene Grundrechte verletzt. Beginnend mit Art.1. Wir als Bürger werden nicht beachtet, müssen alle zuschauen, während einige wenige Parteimitglieder die Demokratie verballhornen. Das hat mit Demokratie nichts zu tun.

Da das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 alle Einsprüche abgewiesen hat, auch meinen Einspruch, beantrage ich hilfsweise die Aussetzung dieser vom Verfassungsgericht zugelassenen Möglichkeiten. Das gesamte Volk soll entscheiden, ob Gebühr oder aus der Steuer.

Im GG. Art. 38 heißt es momentan:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Vorläufig muss es heißen: Bundestagsabgeordnete vertreten nach Art. 38 GG das ganze deutsche Volk im deutschen Bundestag und sind bei Entscheidungen nicht an Weisungen und Aufträge der Parteien gebunden, sondern nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Somit ist es ausgeschlossen, dass politische Parteien und deren Mitglieder nach der Wahl, ein zweites Mal zur Wahl schreiten und den von ihnen gewählten Vertretern vorschreiben, was sie zu denken und zu tun haben, wenn es im weiteren Verlauf der demokratischen Entscheidungen Koalitionsverhandlungen gibt und diese entsprechende Partei keine Mehrheit der Gesamtwählerschaft erreicht hat.

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Koalitionsverhandlungen in unserer Demokratie nach einer Wahl waren und sind nicht ungewöhnlich, zumal jetzt nach der Wahl 2017 keine Partei besonders erfolgreich war und alle gewählten Parteien, wenn sie denn mitregieren wollen, auf Koalitionspartner angewiesen sind. Trotzdem ist das alles überflüssiges Getue, weil die Hälfte der Tagesarbeitszeit verbrannt wird durch parteiinterne Gespräche und Streitereien, die Kompromisse genannt werden.

Wer 50 Prozent seiner Arbeitszeit verplempert für unnütze Dinge, wird von jedem Unternehmer sofort entlassen. Warum machen wir es als Bundesbürger nicht auch so? Weil wir es nicht können, das Verfassungsgericht macht seine Arbeit nicht. Diese Parteienhörigkeit deutscher Bundesrichter können wir nicht länger tolerieren, sonst sind alle BGHs und das Verfassungsgericht überflüssig, für die Zukunft Deutschlands nicht zu gebrauchen.

Wie Sie in meinem Buch „Jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politischen Parteien“, Amazon, lesen können, habe ich die Vorstellung von einer freien, sozialdenkenden und liberaldemokratischen Demokratie, die die über 120 000 Abgeordneten aus Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag, durch 10.000 direkt gewählte Abgeordnete ablöst. Per Internet gewählt, Briefwahl ist auch erlaubt, die aber die Kosten dieses überflüssigen gesamtdeutschen Verwaltungsapparates auf ein Minimum reduzieren. Jeder der 10.000 Abgeordneten betreut maximal 8200 (82,5 Mio.) Bundesbürger in Gemeinden, die von jetzt 11.200 auf ca. 4000 Großgemeinden reduziert werden. Zauberwort: Digitalisierung. Estland hat 1,3 Millionen Einwohner und ist voll digitalisiert. Nach eigenen Angaben sparen sie durch die Digitalisierung in der gesamten Verwaltung 600 Jahre Arbeitszeit im Jahr. Für Deutschland wären das umgerechnet über 38000 Jahre gesparte Arbeitszeit pro Jahr. Die ersparten Milliarden Steuergelder liegen irgendwann jenseits der 10, 20, oder 30 Milliarden Euro im Jahr.

Unsere Gemeinderäte und Kreistage werden beginnend ab 2021 aufgelöst, Digitalisierung, die gewählten 10.000 Abgeordneten übernehmen die Verwaltung der Gemeinden, Kreise, Landtage, Bundestag. Bürgermeister gibt es nicht mehr. Viele doppelt und Dreifach-Behörden und Verwaltungen, z. B. im Gesundheitsbereich, zu viele Krankenkassen, Lebensmittel-Kontrollbereich, müssen auf ein einfaches logistisches Maß reduziert werden. Die Gesamtersparnis ab 2025 schätze ich auf mindestens 30 Mrd. Euro, ab 2030 können es weitaus mehr werden. Unnötige Parteidiskussionen, Streitereien gibt es in den Parlamenten nicht mehr, es wird nur noch über die anstehenden Probleme, Europa und die Welt, Projekte und deren Verwirklichung diskutiert, gestritten.

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Die Parlamente werden vom Volk genutzt, am Anfang jeder Problemlösung, ob es um den Straßenbau, die Rente oder andere Dinge geht. Es gibt für jede Gemeinde, für jede Region einige Internet-Netzwerke, in dem täglich, wenn gewollt, alle Probleme dieser Welt und der Region diskutiert werden können. Später mehr.

Hochachtungsvoll

Lothar Strenge

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Verfassungsbeschwerde von Lothar Strenge, Bundesverfassungsgericht, 10.01.2019,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,

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Nachspann:

Es ist der 7. Januar 2019, 23.05 Uhr und es läuft gerade während ich hier die Zeilen schreibe auf dem NDR der Film HOLOCAUST. Wem dieses vergangene Unrecht an die Deutschen Juden, verursacht von vielen Deutschen, nicht unter die Haut geht, braucht Nachhilfeunterricht in ethischem Verhalten und sozialer Verantwortung allgemein. Pegida zum Beispiel. Aber auch die im folgenden Absatz genannten Berufsgruppen.

Ein ähnliches Empfinden, nur nicht so abstoßend habe ich, wenn ich an die Hetzjagd deutscher Anwälte, Gerichtsvollzieher, Amtsrichter, Inkassounternehmer denke, wenn deutschen Mitbürgern das karge Vermögen/Erspartes weggepfändet wird, nur weil er/sie, arbeitslos geworden sind oder die Flachbildfernseherraten nicht mehr bezahlen können, eine Scheidung passierte und irgendwann in Hartz IV landen, 100000 im Jahr, oder sogar obdachlos geworden sind.

Das ist unsoziale „Neudeutsche Sklavenschaft“ seit 1949. Ich hoffe, es wird Ihnen als Bundesrichter endlich bewusst, was Sie da seit vielen Jahren tolerieren, um es mal für Sie ethisch und moralisch verträglich zu formulieren. Ihre Verantwortung als Bundesrichter ist eigentlich um ein Vielfaches größer, als das was Sie bisher leisten, uns immer wieder versuchen positiv darzustellen. Meine Meinung: Unsere Justiz behandelt das Recht des Einzelnen und der Allgemeinheit wie eine Lotterie, mal sehen was die Ausspielung ergibt. Es liegt in erster Linie sicherlich an der schlechten noch nie zeitgerechten Ausbildung der Anwälte und Richter, ebenso an deren Unfähigkeit, wirklich ethisch und demokratisch zu denken und zu handeln, nicht nur es zu sagen.

Lesen Sie unter: www.lojusa.dewww.grundgesetzaenderung.lojusa.dewww.grundsatzgesetz.lojusa.dewww.lojusa.euwww.erneuerbare-demokratie.de wie eine neue deutsche Demokratie auszusehen hat. Es wird Zeit, aus Deutschland eine ethisch verantwortliche Demokratie zu machen, nicht nur einen Ramschladen für Reiche und Lobbyisten vielfacher Couleur.

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